Immobilien 6: Immobiliensteuer in Georgien

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Die Grundsteuer (Immobiliensteuer) in Georgien gehört zu den lokalen Steuern. Sie ist in Kapitel XXIX Kapitel IX des Steuergesetzes von Georgien beschrieben. Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage einer zuvor eingereichten Erklärung festgelegt. Das georgische Steuergesetzbuch legt den Höchstbetrag der Steuer fest; die genaue Höhe der Steuer wird jedoch von der Kommunalverwaltung jeder Gemeinde bestimmt. Das Vertretungsorgan von Batumi hat beispielsweise die Grundsteuer für Privatpersonen im Jahr 2017 auf 0,2 % festgesetzt.

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem jährlichen Familieneinkommen:
– bis 40.000 Lari – 0%;
– 40.000 – 100.000 Lari – 0,05-0,2%; Batumi 0,2 %
– ab 100.000 Lari – 0,8-1%; Batumi 0,8 %

Wenn das Jahreseinkommen einer Familie 40.000 Lari übersteigt, wird der Wert ihres Eigentums vom Finanzamt auf der Grundlage der Marktpreise ermittelt. Nehmen wir an, der Marktwert der Immobilie wird auf 100 000 Lari geschätzt, dann müssen sie am Ende des Jahres eine Vermögenssteuer von 200 Lari zahlen. Wenn das Einkommen der Familie 100.000 Lari übersteigt, muss die Familie 0,8 % des Marktwerts der Immobilie zahlen.

Die Steuererklärung für Grundsteuer ist bis zum 31. Oktober des Folgejahres einzureichen. Steuerpflichtig für Grundstücke und Immobilien ist nur, wer in Georgien steuerpflichtig ist. Derjenige, der im Ausland steuerpflichtig ist und die Immobilie oder das Grundstück als Anlageobjekt erworben hat, ist für diese Steuerart nicht steuerpflichtig.